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Nutzungsausfall bei eigener Reparatur
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Wertminderung nach Unfall : Versicherer muss auch bei alten Autos ...
n-tv.de NACHRICHTEN-25.08.2013
Weigert sich eine Versicherung nach einem Unfall die Wertminderung des Autos zu bezahlen, mit der Begründung, das Fahrzeug sei schon zu ...
Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer
Nutzungsausfall - Mietwagen für die tatsächliche Wiederbeschaffungsdauer
Nach einem unverschuldeten Unfall kann die Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges länger dauern als erwartet. Der Geschädigte hat für diese Zeit einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen). Die Kosten hierfür zahlt der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung.
Da das Risiko von Verzögerungen bei der Reparatur bzw.der Wiederbeschaffung beim Unfallverursacher liegt, trägt dieser bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten eines Ersatzfahrzeuges für den gesamten Zeitraum der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung, siehe Entscheidung des Amtsgericht Haßfurt (Az.: 2 C 165/13).