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IDT - Ingenieur- und KFZ-Sachverständigenbüro Berlin

Sie hatten unglücklicherweise

 

einen Unfall ?

 

 

Rufen Sie uns an Telefon  030-600 54 593 

 

 

Unfallgutachten

 

Wenn Sie einen KFZ-Unfall hatten, dann benötigen Sie ein unabhängiges und neutrales Unfallgutachten, das Ihren Schadenersatzanspruch beziffert.

 

 

 KFZ-Sachverständige

 

Unsere Sachverständigen sind seit 12 Jahren kompetente und zuverlässige Helfer in solchen Situationen.

 

 

 

KFZ-Gutachter-Berlin/KFZ-Sachverständiger Berlin, Als KFZ-Gutachter bzw. KFZ Sachverständiger in Berlin erstellen wir KFZ-Gutachten für Ihr Fahrzeug, insbesondere Unfallgutachten, aber auch in sonstigen Fällen, wie Beweissicherung und Wertermittlung. Unabhängig von der Schadenshöhe, begutachtet unser KFZ-Sachverständiger bzw. KFZ-Gutachter jedes Fahrzeug. Unser  KFZ Gutachter bzw. KFZ Sachverstänger  in Berlin begutachten Ihr Fahrzeug in den meisten Berliner Bezirken,  dazu gehören die Berliner Bezirke Reinickendorf, Kreuzberg, Westend, Steglitz, Wedding, Wilmersdorf, Neukölln, Friedrichshain, Zehlendorf, Neukölln, Haselhorst, Siemensstadt, Spandau, Tiergarten, Tempelhof, Prenzlauer Berg, Lichtenberg, Köpenick, Karlshorst. Unsere KFZ-Gutachter begutachten Ihre Fahrzeug aber auch in der Berliner Umgebung wie z.B. Oranienburg, Potsdam, Friedrichsthal, Bernau, Malz, Waldesruh, Kleinmachnow, Teltow, Hönow, Eggersdorf, Neuenhagen,Erkner, Hoppegarten,  Glienicke Nordbahn Petershagen. Unser KFZ-Gutachter in Berlin begutachtet Ihr Fahrzeug auch in unserer Geschäftsstelle in Berlin Charlottenburg oder in Berlin-Wedding. Der KFZ-Gutachter nimmt den Schaden auf. Anschliessend erstellt der KFZ-Gutachter ein Unfallgutachten. Der KFZ-Gutachter kann Ihnen auch bei ungeklärter Schuldfrage ein KFZ-Gutachten erstellen.  IDT Ingenieurdienstleistungen - KFZ-Gutachter Berlin Tel.: 030-60054593

KFZ-Gutachter-Berlin/KFZ-Sachverständiger Berlin - Kostenlose Fahrzeugbesichtigung in den Bezirken Tiergarten, Moabit, Reinickendorf, Tegel, Pankow, Gesundbrunnen, Schöneberg, Wilmersdorf, Zehlendorf, Spandau, Steglitz, Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain

 

 

 

 

 

 

Unsere Leistung

 

 

Wir erstellen KFZ-Gutachten, insbesondere bei Unfallschäden in ganz Berlin und Umgebung für PKW's, LKW's, Motorrad und Wohnmobile.

 

 

TÜV-Rheinland zertifizierte

KFZ-Sachverständige

 

Unsere Sachverständigen sind von der TÜV-Rheinland-Akademie nach TÜV-Pers-Zert zertifizierte KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen


 

Die Grundlage für die Versicherungsleistung bei Schadensfällen ist ein fundiertes und neutrales Gutachten, das zur Feststellung Ihrer Schadensersatzansprüchen und insbesondere als Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten notwendig ist.

 

Als Geschädigter können Sie bei uns ein Unfallgutachten für Ihr Fahrzeug erstellen lassen, das für Sie kostenlos ist. Als Bestandteil des Schadensersatzanspruches werden die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter direkt mit der Versicherung abgerechnet. Rufen Sie unsere KFZ-Gutachter in Berlin unverbindlich an.

 

Ein Kfz-Sachverständiger/KFZ-Gutachter ist ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden. Der KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständigen. Im Einzelnen schätzt ein Kfz-Sachverständiger/KFZ-Gutachter die Reparaturkosten, ermittelt den Fahrzeugwert, legt gegebenenfalls den Merkantilen Minderwert fest und schätzt den Restwert bei einem erheblichen Fahrzeugschaden.

 

Unverbindliche und Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und Beratung

In folgenden Berliner Bezirken ist eine unverbindliche und kostenlose

Vor-Ort-Besichtigung durch unsere KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige

möglich :

 

 
Charlottenburg
 
Schöneberg
 
Zehlendorf
 
Wilmersdorf
 
Reinickendorf
 
Neukölln
 
Kreuzberg
 
Tiergarten
 
Prenzlauer Berg
 
Spandau      
 
Pankow 
 
Friedrichshain
 
Wedding
 
Mitte
 
Gatow / Kladow
 
Steglitz

 

 

 

Was muss ich nach einem Unfall machen ?

Von großem Vorteil kann es sein, wenn Sie schon am Unfallort die Ruhe bewahren und soviel wie möglich dokumentieren. 

 

  1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  2. Es ist immer zu empfehlen, die Polizei hinzu zu ziehen, damit die Beweise gesichert werden. Machen Sie keine Vereinbarungen mit dem Unfallgegner, weil die Schäden auf dem ersten Blick als sehr gering erscheinen oder weil Sie oder der Unfallgegner eine Geldbuße fürchten.
  3. In den meisten Fällen muss man aufgrund der Verkehrssituation den Unfallort verändern, bevor die Polizei eintrifft. Machen Sie deshalb sofort Skizzen und Fotos vom Unfall. Eigene eigene Skizzen und Fotos sind oft später wichtig und hilfreich, auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt.
  4. Notieren Sie sich ferner die Daten aller Unfallbeteiligten: 
  • Kennzeichen von allen Fahrzeugen, die am Unfall und Vorgeschehen beteiligten waren
  • Name und Anschrift von allen Fahrern und Mitfahrern
  • Unfallort (genaue Adresse, Fahrtrichtung)
  • wenn möglich, die Daten der Fahrzeughalter (Fahrzeugschein) 
  • Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners

Sie müssen am Unfallort keine Stellungnahme zum Unfallhergang abgeben. Diese Freiheit besteht nicht ohne Grund. Denn diese Stellungnahme sollte zumindest in einem schockfreien  Zustand erfolgen.

Unterschreiben Sie daher niemals ein Schuldanerkenntnis.

Falls Sie Verbindung zur Versicherung des Unfallgegners haben sollten, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen. Meistens wird eine schnelle Schadensregulierung zu versprechen, lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein. Etwaige Absprachen zur Unfallregulierung müssen nicht am Unfallort erfolgen und haben auf jeden Fall Zeit bis zum nächsten Tag.

Akzeptieren Sie von der Versicherung des Unfallgegners keine schnelle Abfindungszahlung.

Akzeptieren Sie keinen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger der Versicherung des Unfallgegners und auch keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.

Und vergessen Sie nicht, dass Sie das Recht haben, Ihren Schadensfall von unabhängiger Stelle beurteilen zu lassen, z. B. durch einen freien Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

 

Wer kann mich bei einem unverschuldeten Unfall unparteiisch beraten?

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners benötigen Sie ein Unfallgutachten als Beweissicherung.

Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung ist jedoch daran interessiert, den Haftpflichtschaden in durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter beurteilen zu lassen, was nicht zu Ihrem Vorteil sein muss. Akzeptieren Sie keinen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will.

Suchen Sie als erstes das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen und sprechen Sie mit ihm gemeinsam die notwendigen Schritte ab.

  1. Holen Sie erst unabhängigen Rat bei einem KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger ein. Informieren Sie Ihre und die gegnerische Versicherung erst später.
  2. Überlassen Sie die Abstimmung der gesamten Schadensregulierung keinem anderen als  Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem KFZ-Sachverständigen und ggf. Ihrem Arzt.

 Unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger stehen Ihnen für diese Fragen unverbindlich in Berlin und Umland zur Verfügung.

 

 

Wann kann ich einen eigenen KFZ Gutachter beauftragen ?

Sie können immer dann einen eigenen KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger auf Kosten der Versicherung beauftragen, wenn

  • ein Haftpflichtschaden vorliegt (Das ist dann der Fall, wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind)
  • und der Fahrzeugschaden voraussichtlich höher ist als 750 € (Diese Frage kann Ihnen Ihr Gutachter beantworten)
  • oder wenn durch den Unfall Schäden zu vermuten sind, die nicht sichtbar sind (z.B. Lenkung, Achse, etc.). Auch diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Sachverständiger.
Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich unverbindlich beraten. Unser KFZ-Gutachter/ Kfz-Sachverständiger in Berlin kann Ihnen diese Frage genau beantworten.

 

Ist mein Fahrzeug noch verkehrssicher oder fahrbereit ?

Ihr Fahrzeug kann nicht mehr als fahrtüchtig betrachtet werden , wenn z. B.

  • das fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist
  • der Anstoß an einem Vorderrad erfolgt ist und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Lenkung beschädigt wurde,
  • der Anstoß an einem Hinterrad erfolgte und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Hinterachsgeometrie beschädigt wurde,
  • das Kühlsystem beschädigt wurde und nicht mehr dicht ist,
  • eine Tür  oder der Kofferdeckel  so deformiert wurden, daß sie sich nicht mehr richtig öffnen oder schließen lassen (in diesem Fall können Auspuffgase ins Wageninnere eindringen),
  • die Scheinwerfer oder Rückleuchten beschädigt sind und funktionlos sind,
  • die Auspuffanlage beschädigt ist.
Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie das unverbindliche Gespräch eines unserer KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger in Anspruch.
 

Wann liegt ein Totalschaden vor ?

Ein "wirtschaftlicher" Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert (inkl. MWSt), also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem seriösen Händler zahlen müßten, niedriger ist als die Summe der Reparaturkosten und des merkantilen Minderwertes.

D. h.   es muss gelten :  

Reparaturkosten (Brutto) + Minderwert  > Wiederbeschaffungswert   => Es liegt ein Totalschaden vor !

 

Beispiel 1: 

  Wiederbeschafungswert für ein vergleichbares Fahrzeug beträgt ca. 20999 €

  Die Reparaturkosten für Fahrzeug betragen 21000 €

  Eine Wertminderung wird nicht berücksichtigt, da das Fahrzeug bereits

  älter ist als 5 Jahre!

      21000 > 20999 =>       Reparaturkosten  (21000 ) sind höher als  der Wiederbeschafungswert (20800 )

      => Es liegt ein Totalschaden vor, da die Reparaturkosten höher 

           sind als der Wiederbeschaffungswert.

 

Beispiel 2: 

   Wiederbeschafungswert für ein vergleichbares Fahrzeug beträgt ca. 21001 €

  Die Reparaturkosten für Fahrzeug betragen 21000 €

  Eine Wertminderung wird nicht berücksichtigt, da das Fahrzeug bereits

  älter ist als 5 Jahre!

      21000 < 21001 =>       Reparaturkosten  (21000 ) sind geringer als  der Wiederbeschafungswert (21001 )

 

      => Es liegt kein Totalschaden vor, da die Reparaturkosten geringer

           sind als der Wiederbeschaffungswert.

 

 

 

Wer trägt die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts ?

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Die Kosten hierfür, wie auch beim beauftragten Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger hat grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

 

 

Habe ich die freie Wahl der Reparatur-Werkstatt ?

Ja, als Geschädigter haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Ebenso haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Gutachters /Kfz-Sachverständigen.

 

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen ?

Sofern kein Totalschaden vorliegt, besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

In diesem Fall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen. 

Die Mehrwertsteuer aus dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird jedoch nicht erstattet, da sie auch tatsächlich nicht anfällt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird. Erkundigen Sie sich unverbindlich bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger in Berlin.

 

 

Wer zahlt die Kosten eines Unfallgutachten ?

Im Falle eines Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Kfz-Sachverständigen/Kfz-Gutachters  vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen. Denn die Kosten für das Unfallgutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Somit können Sie ein Unfallgutachten bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger kostenfrei beauftragen und bekommen Ihre Schadenersatzforderung direkt und separat von der Haftpflichtversicherung erstattet.

 

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu ?

Grundsätzlich gilt laut BGB :


Der Geschädigte hat nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.

 
Die Reparaturkosten können folgendermaßen ermittelt werden :

  • Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch eine Werkstattrechnung nachgewiesen.
  • Die Reparaturkosten werden vom Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger kalkuliert und durch das Unfallgutachten nachgewiesen.
  • Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen. Dies erfolgt meist bei  Schäden bis max. 767 € (Bagatellschadensgrenze)

 

Im Totalschadenfall sind für die Schadensersatzansprüche die Reparaturkosten nicht mehr maßgebend, da sie den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% überschreiten. In diesem Fall besteht Anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Diese Werte werden vom Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger ermittelt.

 

Neben den Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges zählen auch die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen  Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger bzw. eines Rechtsanwaltes dazu.

 

Die Kosten im Einzelnen :

  • Gutachterkosten
  • MerkantileWertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Finanzierungskosten
  • Rechtsanwaltshonorar
  • Nutzungsausfall
  • Unfallpauschale (ca. 40,-- €)
  • Abschleppkosten

 

nur bei Totalschaden

  •   Kosten An- / Abmeldung (ca. 100 €)  
  •   Pauschale für die Untersuchung eines  Ersatzfahrzeuges (ca. 100 €) 
 

Haben Sie noch Fragen ? Unsere KFZ-Gutachter/Kfz-Sachverständige bieten Ihnen in allen Fragen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Unsere KFZ-Gutachter stehen Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 030-600 54 593 an !

 

 

Vor Ort Service

Ob direkt am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause, unser KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige in Berlin kommt auch zu Ihnen, um Ihr Fahrzeug zu begutachten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in einer unserer Zweigstellen in Berlin vorzufahren und durch einen unserer Kfz-Gutachter/KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverstädige.

Unser Telefonservice

Sie hatten unglücklicherweise einen Unfall und sind sich unsicher über das weitere Vorgehen nach diesem Verkehrsunfall ? Lassen Sie sich unverbindlich und kompetent von unseren Kfz-Gutachter/ KFZ-Sachverständiger beraten. Wir stehen Ihnen gerne beiseite und helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen. Als KFZ-Sachverständige/KFZ-Gutachter kennen wir Ihre Rechte und beraten Sie unverbindlich (auch) am Telefon.

 

Zu folgenden Zeiten stehen unsere Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständige Ihnen auch persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Charlottenburg zur Verfügung :

Unsere Adressen :

 

Geschäftsstelle Berlin Charlottenburg

Königin-Elisabeth-Str.7

14059 Berlin (Charlottenburg)
U-Bahn Kaiserdamm

Mo. bis Fr.

Sa.

10 – 18 Uhr

10 – 13 Uhr

oder

Besichtigung Vor-Ort


Geschäftsstelle Berlin Mitte / Wedding

Drontheimer Str. 6

13359 Berlin Mitte/Wedding
Zur Zeit nur nach telefonischer Rücksprache!

Mo. bis Fr.

Sa.

  Besichtigung Vor-Ort

telefonisch:

Telefon : 030-600 54 593

Mobil : 0171 122 54 30

 

Mo. bis Fr.

Sa.

 

8 – 21 Uhr

8 – 18 Uhr

 Besichtigung Vor-Ort

 


Unser Kundenservice

Unser Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger begleitet Sie beim Regulierungsverfahren vom Anfang bis zum Ende. Der Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) übernimmt auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Erforderliche Stellungnahmen sowie Nachträge erfolgen durch den Kfz-Sachverständigen kostenfrei. Bei Streitfällen mit der Versicherung schalten wir auch gerne einen Fachanwalt ein.

 


KFZ-Gutachter-Berlin/KFZ-Sachverständiger Berlin - Kostenlose Fahrzeugbesichtigung in den Bezirken Tiergarten, Moabit, Reinickendorf, Tegel, Pankow, Gesundbrunnen, Schöneberg, Wilmersdorf, Zehlendorf, Spandau, Steglitz, Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain Kostenloses Beratungsgespräch KFZ-Gutachter-Berlin/KFZ-Sachverständiger Berlin: Unser KFZ-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin bietet einen Vor-Ort-Service in allen Berliner Bezirken, wie Wedding, Kreuzberg, Neukölln, Wilmersdorf, Steglitz, Zehlendorf, Reinickendorf, Zehlendorf, Spandau, Tiergarten, Friedrichshain, Prenzlauer Berg,  Köpenick, Lichtenberg (Karlshorst), Spandau und Tempelhof. Wir kommen auch nach Potsdam, Bernau, Oranienburg, Friedrichsthal, Malz, Waldesruh, Erkner, Hönow, Neuenhagen, Hoppegarten, Kleinmachnow, Teltow, Petershagen, Eggersdorf, Westend, Glienicke Nordbahn, Haselhorst, Siemensstadt. Sie können Ihr Fahrzeug auch in unserer Geschäftsstelle in Berlin Charlottenburg vorführen. Vereinaren Sie einen Termin mit unserem KFZ-Gutachter  / KFZ-Sachverständigen in Berlin Charlottenburg

Nicht nur in Berlin steht Ihnen unserer Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständige) zur Verfügung, sondern auch im Berliner Umland. Nehmen Sie unser unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch. Unser KFZ-Gutachter (Kfz-Sachverständige) in Berlin kann Sie in allen Fragen vorab kostenlos informieren, beraten und anschließend die notwendigen Schritte der Schadensregulierung mit Ihnen abstimmen, sofern Sie es wünschen.

 

 


 

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