Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer

Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer

Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer

Nutzungsausfall - Mietwagen für die tatsächliche Wiederbeschaffungsdauer

 

Nach einem unverschuldeten Unfall kann die Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges länger dauern als erwartet. Der Geschädigte hat für diese Zeit einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen). Die Kosten hierfür zahlt der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung.

Da das Risiko von Verzögerungen bei der Reparatur bzw.der Wiederbeschaffung beim Unfallverursacher liegt, trägt dieser  bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten eines Ersatzfahrzeuges für den gesamten Zeitraum der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung, siehe Entscheidung des Amtsgericht Haßfurt (Az.: 2 C 165/13).