Unfall mit ungekärter Schuldfrage
Sehr häufig kann bei einem Unfall die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt bzw. zugeordnet werden.
In diesen Fällen wird meistens nach Quote abgerechnet, d. h. die Regulierung erfolgt nach dem Mitverschuldungsanteil des jeweiligen Unfallbeteiligten.
Die Fragen, die sich in einer solchen Situation für Sie als Unfallbeteiligten stellen und die damit verbunden Entscheidungen sind jedoch sehr wichtig für Sie und den Ausgang des gesamten Falles.
Eine Situation, bei der die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, stellt Sie vor vielen Fragen.
Wer bezahlt das Gutachten, wenn ich die Schuld an dem Unfall trage ?
Antwort :
Wie wird der Schaden reguliert, wenn ich kein Gutachten beauftrage ?
In diesem Fall kann Ihr Unverschulden nicht festgestellt werden, da Sie auch keinen Anspruch mittels Gutachten bei der gegnerischen Versicherung anmelden.
Ein Unfallgutachten durch einen KFZ-Gutachter ist jedoch notwendig, um Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.