Unfall mit ungekärter Schuldfrage

Unfall mit ungekärter Schuldfrage

Sehr häufig kann bei einem Unfall die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt bzw. zugeordnet werden.

In diesen Fällen wird meistens nach Quote abgerechnet, d. h. die Regulierung erfolgt nach dem  Mitverschuldungsanteil des jeweiligen Unfallbeteiligten.

Die Fragen, die sich in einer solchen Situation für Sie als Unfallbeteiligten stellen und die damit verbunden Entscheidungen sind jedoch sehr wichtig für Sie und den Ausgang des gesamten Falles.

Eine Situation, bei der die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, stellt Sie vor vielen Fragen.

 
Wer bezahlt das Gutachten, wenn ich die Schuld an dem Unfall trage ?
Antwort :  

Unser besondere Service bei ungeklärter Schuldfrage


So kompliziert die Situation bei ungeklärte Schuldfrage in Bezug auf die notwendigen Schritte und den dabei entstehenden Kosten für Sie sein mag, wir bieten Ihnen in diesem Fall einen besonderen Service an.
 
Wir minimieren Ihr Risiko hinsichtlich der Kosten für ein KFZ-Gutachten, indem wir unseren Anspruch entsprechend der Quotenregelung reduzieren.
Dies bedeutet konkret: 
Bei einer Quotenregelung von 50:50 werden Ihnen von der Versicherung lediglich 50% der Kosten für ein KFZ-Gutachten erstattet. Unser Anspruch für unsere Arbeit beschränkt sich somit auf diesen reduzierten Betrag.
Wichtig und Voraussetzung für diese Vereinbarung zur Gutachterkostenreduzierung ist, dass Sie uns im Vorfeld von dieser ungeklärten Frage in Kenntnis setzen und uns den Unfallhergang ausführlich schildern.
 
 
Wie wird der Schaden reguliert, wenn ich kein Gutachten beauftrage ?
 
In diesem Fall kann Ihr Unverschulden nicht festgestellt werden, da Sie auch keinen Anspruch mittels Gutachten bei der gegnerischen Versicherung anmelden.
Ein Unfallgutachten durch einen KFZ-Gutachter ist jedoch notwendig, um Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.