Schadensregulierung, Schadensabwicklung, KFZ-Sachverständiger Berlin, KFZ-Gutachter Berlin, KFZ-Sachverständigenbüro in Berlin - IDT Ingenieurdienstleistungen

Schadensregulierung

Unsere KFZ-Gutachter erstellen für Sie als Geschädigten ein Unfallgutachten Ihres Fahrzeuges, das für Sie kostenlos ist. 

Als Bestandteil des Schadensersatzanspruches werden die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter direkt mit der Versicherung  abgerechnet.  Rufen Sie uns unverbindlich an.

 

Ein KFZ-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) ist ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden. KFZ-Gutachter stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Im Einzelnen schätzt ein Kfz-Gutachter die Reparaturkosten, ermittelt den Fahrzeugwert, legt gegebenenfalls den Merkantilen Minderwert fest und schätzt den Restwert bei einem erheblichen Fahrzeugschaden.

 

Unverbindliche und Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und Beratung

In folgenden Berliner Bezirken ist eine unverbindliche und kostenlose

Vor-Ort-Besichtigung durch unsere KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige

möglich :

 

 
Charlottenburg
 
Schöneberg
 
Zehlendorf
 
Wilmersdorf
 
Reinickendorf
 
Neukölln
 
Kreuzberg
 
Tiergarten
 
Prenzlauer Berg
 
Spandau      
 
Pankow 
 
Friedrichshain
 
Wedding
 
Mitte
 
Gatow / Kladow
 
Steglitz

 

 

 

Was muss ich nach einem Unfall machen ?

Von großem Vorteil kann es sein, wenn Sie schon am Unfallort die Ruhe bewahren und soviel wie möglich dokumentieren. 

 

  1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  2. Es ist immer zu empfehlen, die Polizei hinzu zu ziehen, damit die Beweise gesichert werden. Machen Sie keine Vereinbarungen mit dem Unfallgegner, weil die Schäden auf dem ersten Blick als sehr gering erscheinen oder weil Sie oder der Unfallgegner eine Geldbuße fürchten.
  3. In den meisten Fällen muss man aufgrund der Verkehrssituation den Unfallort verändern, bevor die Polizei eintrifft. Machen Sie deshalb sofort Skizzen und Fotos vom Unfall. Eigene eigene Skizzen und Fotos sind oft später wichtig und hilfreich, auch wenn die Polizei den Unfall aufnimmt.
  4. Notieren Sie sich ferner die Daten aller Unfallbeteiligten: 
  • Kennzeichen von allen Fahrzeugen, die am Unfall und Vorgeschehen beteiligten waren
  • Name und Anschrift von allen Fahrern und Mitfahrern
  • Unfallort (genaue Adresse, Fahrtrichtung)
  • wenn möglich, die Daten der Fahrzeughalter (Fahrzeugschein) 
  • Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners

Sie müssen am Unfallort keine Stellungnahme zum Unfallhergang abgeben. Diese Freiheit besteht nicht ohne Grund. Denn diese Stellungnahme sollte zumindest in einem schockfreien  Zustand erfolgen.

Unterschreiben Sie daher niemals ein Schuldanerkenntnis.

Falls Sie Verbindung zur Versicherung des Unfallgegners haben sollten, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen. Meistens wird eine schnelle Schadensregulierung zu versprechen, lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein. Etwaige Absprachen zur Unfallregulierung müssen nicht am Unfallort erfolgen und haben auf jeden Fall Zeit bis zum nächsten Tag.

Akzeptieren Sie von der Versicherung des Unfallgegners keine schnelle Abfindungszahlung.

Akzeptieren Sie keinen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger der Versicherung des Unfallgegners und auch keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.

Und vergessen Sie nicht, dass Sie das Recht haben, Ihren Schadensfall von unabhängiger Stelle beurteilen zu lassen, z. B. durch einen freien Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

 

Wer kann mich bei einem unverschuldeten Unfall unparteiisch beraten?

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners benötigen Sie ein Unfallgutachten als Beweissicherung.

Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung ist jedoch daran interessiert, den Haftpflichtschaden in durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter beurteilen zu lassen, was nicht zu Ihrem Vorteil sein muss. Akzeptieren Sie keinen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will.

Suchen Sie als erstes das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen und sprechen Sie mit ihm gemeinsam die notwendigen Schritte ab.

  1. Holen Sie erst unabhängigen Rat bei einem KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger ein. Informieren Sie Ihre und die gegnerische Versicherung erst später.
  2. Überlassen Sie die Abstimmung der gesamten Schadensregulierung keinem anderen als  Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrem KFZ-Sachverständigen und ggf. Ihrem Arzt.

 Unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständiger stehen Ihnen für diese Fragen unverbindlich in Berlin und Umland zur Verfügung.

 

 

Wann kann ich einen eigenen KFZ Gutachter beauftragen ?

Sie können immer dann einen eigenen KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger auf Kosten der Versicherung beauftragen, wenn

  • ein Haftpflichtschaden vorliegt (Das ist dann der Fall, wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind)
  • und der Fahrzeugschaden voraussichtlich höher ist als 750 € (Diese Frage kann Ihnen Ihr Gutachter beantworten)
  • oder wenn durch den Unfall Schäden zu vermuten sind, die nicht sichtbar sind (z.B. Lenkung, Achse, etc.). Auch diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Sachverständiger.
Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich unverbindlich beraten. Unser KFZ-Gutachter/ Kfz-Sachverständiger in Berlin kann Ihnen diese Frage genau beantworten.

 

Ist mein Fahrzeug noch verkehrssicher oder fahrbereit ?

Ihr Fahrzeug kann nicht mehr als fahrtüchtig betrachtet werden , wenn z. B.

  • das fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist
  • der Anstoß an einem Vorderrad erfolgt ist und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Lenkung beschädigt wurde,
  • der Anstoß an einem Hinterrad erfolgte und nicht ausgeschlossen werden kann, ob hierbei die Hinterachsgeometrie beschädigt wurde,
  • das Kühlsystem beschädigt wurde und nicht mehr dicht ist,
  • eine Tür  oder der Kofferdeckel  so deformiert wurden, daß sie sich nicht mehr richtig öffnen oder schließen lassen (in diesem Fall können Auspuffgase ins Wageninnere eindringen),
  • die Scheinwerfer oder Rückleuchten beschädigt sind und funktionlos sind,
  • die Auspuffanlage beschädigt ist.
Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie das unverbindliche Gespräch eines unserer KFZ-Gutachter / Kfz-Sachverständiger in Anspruch.
 

Wann liegt ein Totalschaden vor ?

Ein "wirtschaftlicher" Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert (inkl. MWSt), also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem seriösen Händler zahlen müßten, niedriger ist als die Summe der Reparaturkosten und des merkantilen Minderwertes.

D. h.   es muss gelten :  

Reparaturkosten (Brutto) + Minderwert  > Wiederbeschaffungswert   => Es liegt ein Totalschaden vor !

 

Beispiel 1: 

  Wiederbeschafungswert für ein vergleichbares Fahrzeug beträgt ca. 20999 €

  Die Reparaturkosten für Fahrzeug betragen 21000 €

  Eine Wertminderung wird nicht berücksichtigt, da das Fahrzeug bereits

  älter ist als 5 Jahre!

      21000 > 20999 =>       Reparaturkosten  (21000 ) sind höher als  der Wiederbeschafungswert (20800 )

      => Es liegt ein Totalschaden vor, da die Reparaturkosten höher 

           sind als der Wiederbeschaffungswert.

 

Beispiel 2: 

   Wiederbeschafungswert für ein vergleichbares Fahrzeug beträgt ca. 21001 €

  Die Reparaturkosten für Fahrzeug betragen 21000 €

  Eine Wertminderung wird nicht berücksichtigt, da das Fahrzeug bereits

  älter ist als 5 Jahre!

      21000 < 21001 =>       Reparaturkosten  (21000 ) sind geringer als  der Wiederbeschafungswert (21001 )

 

      => Es liegt kein Totalschaden vor, da die Reparaturkosten geringer

           sind als der Wiederbeschaffungswert.

 

 

 

Wer trägt die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts ?

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Die Kosten hierfür, wie auch beim beauftragten Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger hat grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

 

 

Habe ich die freie Wahl der Reparatur-Werkstatt ?

Ja, als Geschädigter haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Ebenso haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Gutachters /Kfz-Sachverständigen.

 

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen ?

Sofern kein Totalschaden vorliegt, besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

In diesem Fall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen. 

Die Mehrwertsteuer aus dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird jedoch nicht erstattet, da sie auch tatsächlich nicht anfällt, wenn keine Reparatur durchgeführt wird. Erkundigen Sie sich unverbindlich bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger in Berlin.

 

 

Wer zahlt die Kosten eines Unfallgutachten ?

Im Falle eines Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Kfz-Sachverständigen/Kfz-Gutachters  vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen. Denn die Kosten für das Unfallgutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Somit können Sie ein Unfallgutachten bei unserem Kfz-Gutachter /Kfz-Sachverständiger kostenfrei beauftragen und bekommen Ihre Schadenersatzforderung direkt und separat von der Haftpflichtversicherung erstattet.

 

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu ?

Grundsätzlich gilt laut BGB :


Der Geschädigte hat nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind.

 
Die Reparaturkosten können folgendermaßen ermittelt werden :

  • Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch eine Werkstattrechnung nachgewiesen.
  • Die Reparaturkosten werden vom Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger kalkuliert und durch das Unfallgutachten nachgewiesen.
  • Die Reparaturkosten werden direkt in der Werkstatt bestimmt und durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen. Dies erfolgt meist bei  Schäden bis max. 767 € (Bagatellschadensgrenze)

 

Im Totalschadenfall sind für die Schadensersatzansprüche die Reparaturkosten nicht mehr maßgebend, da sie den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% überschreiten. In diesem Fall besteht Anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Diese Werte werden vom Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger ermittelt.

 

Neben den Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges zählen auch die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen  Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger bzw. eines Rechtsanwaltes dazu.

 

Die Kosten im Einzelnen :

  • Gutachterkosten
  • MerkantileWertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Finanzierungskosten
  • Rechtsanwaltshonorar
  • Nutzungsausfall
  • Unfallpauschale (ca. 40,-- €)
  • Abschleppkosten

 

nur bei Totalschaden

  •   Kosten An- / Abmeldung (ca. 100 €)  
  •   Pauschale für die Untersuchung eines  Ersatzfahrzeuges (ca. 100 €) 
 

Haben Sie noch Fragen ?  

Unsere KFZ-Gutachter bieten Ihnen in allen Fragen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Unsere KFZ-Gutachter stehen Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 030-600 54 593 an !

 

Kostenlose Beweissicherung bei ungeklärter Schuldfrage

Bei ungeklärter Schuldfrage, gehen Sie als Geschädigter ein Risiko ein, wenn Sie selbst einen KFZ-Gutachter (Kfz-Sachverständigerbeauftragen. Dieses Risiko können wir für Sie auf Null reduzieren, indem unser Kfz-Gutacher vorab eine kostenlose Beweissicherung durchführt. Hierzu besichtigt der KFZ-Gutachter Ihr Fahrzeug, erstellt Lichtbilder und speichert die Daten in unserem Computer-System ab. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird dokumentiert und archiviert, ohne dass dabei für Sie Kosten entstehen. Später kann der Kfz-Gutachter aus den archivierten Daten ein Kfz-Gutachen erstellen. Auch hier gilt: Unsere KFZ-Gutachter berechnen das Gutachten nur dann, wenn die Versicherung bezahlt.

   

 

KFZ-Gutachten auch bei Bagatellschäden :

 

Ob es sich bei einem Unfallschaden um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, muss ein Laie nicht unbedingt wissen. Unser KFZ-Gutachter kann Ihren Bagatellschaden unverbindlich und kostenlos besichtigen und beurteilen. Zumal der KFZ-Gutachter / Unfallgutachter die Höhe des Schadens erst dann schätzen kann, nachdem er den KFZ-Schaden besichtigt hat.

Auch bei KFZ-Schäden unter 750,- Euro ist ein sogenanntes Kurzgutachten von Vorteil.

Nehmen Sie die Hilfe unseres KFZ-Gutachters (KFZ-Sachverständiger) in unseren Geschäftsstellen Berlin-Mitte und Berlin-Charlottenburg in Anspruch, unabhängig von der Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Auch bei Schäden unter 767,- Euro ist ein sogenanntes durch unseren KFZ-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) erstelltes Kurzgutachten von Vorteil.

 

Dieses Kurzgutachten (was ebenfalls ein Schadensgutachten darstellt) enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen. Mit Hilfe eines Kurzgutachtens unseres KFZ-Gutachters können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern. 

 

Der Vorteil gegenüber einem Kostenvoranschlag:

  • Ein durch unseren KFZ-Gutachter erstelltes Kurzgutachten gilt als Beweismittel.
  • Die 10% Kosten für den Kostenvoranschlag fallen für Sie nicht an. 
  • Der Sachverhalt wird dokumentiert und archiviert.
  • Für die Reparaturkalkulation werden bei neuwertigen Fahrzeugen ausschließlich die marktüblichen Arbeitslöhne der Herstellerwerkstatt berücksichtigt.
  • Unser KFZ-Gutachter berücksichtigt  Nebenkosten wie Merkantiler Minderwert, Ausfallpauschalen usw. im Endergebnis.
  • Die Schadenersatzkosten (netto) bekommen Sie auch ohne Nachweis einer Reparatur erstattet.
  • Unsere KFZ-Gutachter stehen Ihnen beratend zur Seite

 

Vor Ort Service

Ob direkt am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause, unser KFZ-Sachverständiger in Berlin kommt auch zu Ihnen, um Ihr Fahrzeug zu begutachten. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in unserer Zweigstelle in Berlin vorzufahren und durch einen unserer Kfz-Gutachter begutachten zu lassen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

 

   

Unser Telefonservice

Sie hatten unglücklicherweise einen Unfall und sind sich unsicher über das weitere Vorgehen nach diesem Verkehrsunfall ? Lassen Sie sich unverbindlich und kompetent von unseren Kfz-Gutachter/ KFZ-Sachverständiger beraten. Wir stehen Ihnen gerne beiseite und  helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen. Als KFZ-Sachverständige kennen wir Ihre Rechte und beraten Sie unverbindlich am Telefon.

 

Zu folgenden Zeiten stehen unsere Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger Ihnen auch persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Charlottenburg zur Verfügung :

 

Unsere Geschäftsstellen in Berlin


IDT KFZ-Gutachter

Geschäftstelle Berlin Charlottenburg 

Königin-Elisabeth-Str.7

14059 Berlin (Charlottenburg)
U-Bahn Kaiserdamm

 

 

Mo. bis Fr.

Sa.

 

 

10 – 18 Uhr

10 – 13 Uhr

 

IDT KFZ-Gutachter

Geschäftsstelle Berlin Mitte / Wedding

Drontheimer Str. 6

13359 Berlin Mitte/Wedding

(Nahe U-Bahn Osloer Straße)

 

Mo. bis Fr.

Sa.

 

10 – 18 Uhr

10 – 13 Uhr

IDT KFZ-Gutachter

Telefononisch:

030-600 54 593

0171 122 54 30

 

 

Mo. bis Fr.

Sa.

 

 

8 – 21 Uhr

8 – 18 Uhr

 

Unser Kundenservice

Unser Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger begleitet Sie beim Regulierungsverfahren  vom Anfang bis zum Ende. Der Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständiger)  übernimmt auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Erforderliche Stellungnahmen sowie Nachträge erfolgen durch den Kfz-Sachverständigen kostenfrei. Bei Streitfällen mit der Versicherung schalten wir auch gerne einen Fachanwalt ein.

 


 Unser Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter in Berlin bietet Ihnen zu Ihrem Schadensfall ein kostenloses und  unverbindliches Beratungsgespräch an. Generell begutachten unserer Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter jedes Fahrzeug unabhängig von der vermuteten Schadenshöhe. Ein Kfz-Gutachter/ Kfz-Sachverstänger kann erst nach einer Besichtigung beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Es ist daher immer zu empfehlen, als ersten Schritt in einem Schadensfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zu Rate zu ziehen.  Nehmen Sie daher das unverbindlichee und kostenlose  Beratungsgespräch unserer Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger in Anspruch. Unser KFZ-Gutachter in Berlin kann Sie in allen Fragen vorab kostenlos informieren, beraten. Anschliessend können dann entscheiden, inwieweit Sie die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachters benötigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen  benötigen, können Sie mit dem Gutachter die zu unternehmenden notwendigen Schritte abstimmen.      Kostenloses Beratungsgespräch       KFZ Sachverständige und Gutachter für Ihr Fahrzeug in Berlin. Unser KFZ-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin bietet einen Vor-Ort-Service in allen Berliner Bezirken, wie Wedding, Kreuzberg, Neukölln, Wilmersdorf, Steglitz, Zehlendorf, Reinickendorf, Zehlendorf, Spandau, Tiergarten, Friedrichshain, Prenzlauer Berg,  Köpenick, Lichtenberg (Karlshorst), Spandau und Tempelhof. Wir kommen auch nach Potsdam, Bernau, Oranienburg, Friedrichsthal, Malz, Waldesruh, Erkner, Hönow, Neuenhagen, Hoppegarten, Kleinmachnow, Teltow, Petershagen, Eggersdorf, Westend, Glienicke Nordbahn, Haselhorst, Siemensstadt. Sie können Ihr Fahrzeug auch in unserer Geschäftsstelle in Berlin Charlottenburg vorführen. Vereinaren Sie einen Termin mit unserem KFZ-Gutachter  / KFZ-Sachverständigen in Berlin Charlottenburg

Nicht nur in Berlin steht Ihnen unserer Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) zur Verfügung, sondern auch im Berliner Umland. Nehmen Sie unser unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch. Unser KFZ-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) in Berlin kann Sie in allen Fragen vorab kostenlos informieren, beraten und anschließend die notwendigen Schritte mit Ihnen abstimmen, sofern Sie es wünschen.