Kaskoschaden, Haftpflichtschaden, KFZ-Sachverständiger Berlin, KFZ-Gutachter Berlin, KFZ-Sachverständigenbüro in Berlin - IDT Ingenieurdienstleistungen

Kaskoschaden

 

Ein Kfz- Kaskoschaden wird nicht dem Kfz- Haftpflichtschaden gleichgestellt. Hierbei gelten alleine die AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) diese können sie ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

 

 Ersatzteilkosten

In der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.

Rest- und Altteile

Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.

Frachtkosten

Werden nur einmalig verrechnet
 
Mietwagen
Werden in der Regel nicht anerkannt

Sachverständigenhonorar
Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.

Zulassungskosten
Wird von der Versicherung nicht übernommen